Der Uelzener Spezial-Rechtsschutz für Mensch mit Tier gilt in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira. Für Schadenersatz-Rechtsschutzfälle weltweit übernimmt der Versicherer während eines Aufenthalts von höchstens sechs Wochen Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Örtlicher Geltungsbereich:
- Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde.
- Außerhalb des Geltungsbereiches nach Ziff. 6.1 (also weltweit) trägt der Versicherer nach Ziff. 5.1 die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 30.000,00 € für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Rechtsschutzfällen im Schadenersatz-Rechtsschutz (Ziff. 2.1), die dort während eines längstens sechs Wochen dauernden Aufenthaltes eintreten.
Versicherungsverhältnis
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift grundsätzlich in Europa, rund um das Mittelmeer sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira, wenn dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist. Für Reisen darüber hinaus – also weltweit – ist bei Schadenersatz-Rechtsschutzfällen ein zeitlich und betragsmäßig begrenzter Schutz vorgesehen, wenn der Fall während eines kurzen Aufenthalts eintritt.
Häufige Fragen
Wo gilt der Rechtsschutz grundsätzlich?
Der Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre.
Besteht auch außerhalb dieses Bereiches Schutz?
Ja. Außerhalb des Geltungsbereiches nach Ziff. 6.1 – also weltweit – trägt der Versicherer die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Rechtsschutzfällen im Schadenersatz-Rechtsschutz (Ziff. 2.1), die dort während eines längstens sechs Wochen dauernden Aufenthaltes eintreten.
Bis zu welchem Höchstbetrag werden die Kosten weltweit übernommen?
Der Versicherer trägt die Kosten nach Ziff. 5.1 bis zu einem Höchstbetrag von 30.000,00 €.
Wie lange darf der Aufenthalt im weltweiten Bereich dauern?
Der Schutz gilt für Rechtsschutzfälle, die während eines längstens sechs Wochen dauernden Aufenthaltes eintreten.