In der Haftpflichtversicherung der Uelzener sind Therapiehundeführer bei Unterricht, Aufsicht, Ausflügen und hundegestützten Behandlungen abgesichert – inklusive bis zu 4 Hilfspersonen und Auslandsaufenthalten bis zu einem Jahr mit klar geregelten Ausschlüssen.
Im Tarif Therapiehundeführer ist mitversichert:
- die Erteilung von Unterricht in Theorie und Praxis;
- die Aufsichtsführung über zu therapierende Personen;
- die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Ausflügen im Rahmen der Therapie;
- die Leitung und/oder Beaufsichtigung einer hundegestützten medizinischen Behandlung, z. B. im Rahmen einer Psycho-, Ergo-, Physio-, Sprach-Sprechtherapie oder Heilpädagogik;
- die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und aus dem damit verbundenen Aufenthalt in Herbergen;
- die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken.
- Mitversichert sind bis zu 4 Hilfspersonen.
Auslandsschäden:
Abweichend mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei Aufenthalt bis zu einem Jahr.
Ausgeschlossen bleiben Versicherungsfälle, die in den USA / US-Territorien und in Kanada geltend gemacht werden sowie Entschädigungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages.
Die Leistung des Versicherungsnehmers und des Versicherers erfolgt ausschließlich in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, an dem der Gegenwert (laut Umrechnungstabelle) an eine Außenhandelsbank abgeführt ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif für Therapiehundeführer deckt die typischen Tätigkeiten rund um die tiergestützte Therapie ab – etwa Unterricht, die Aufsicht über zu therapierende Personen sowie Ausflüge und Veranstaltungen. Auch einige Helfer sind eingeschlossen. Zusätzlich besteht ein zeitlich begrenzter Schutz für Schadenereignisse im Ausland, wobei bestimmte Länder und Entschädigungsarten ausgenommen sind. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Tarifinhalt.
Häufige Fragen
Welche Tätigkeiten sind im Tarif Therapiehundeführer mitversichert?
Mitversichert sind unter anderem die Erteilung von Unterricht in Theorie und Praxis, die Aufsichtsführung über zu therapierende Personen, die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Ausflügen und hundegestützten medizinischen Behandlungen, die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen samt Aufenthalt in Herbergen sowie die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken.
Wie viele Hilfspersonen sind mitversichert?
Mitversichert sind bis zu 4 Hilfspersonen.
Besteht auch Versicherungsschutz im Ausland?
Ja, abweichend ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei Aufenthalt bis zu einem Jahr mitversichert.
Welche Fälle sind beim Auslandsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleiben Versicherungsfälle, die in den USA / US-Territorien und in Kanada geltend gemacht werden, sowie Entschädigungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages.
In welcher Währung erfolgt die Leistung bei Auslandsschäden?
Die Leistung des Versicherungsnehmers und des Versicherers erfolgt ausschließlich in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, an dem der Gegenwert (laut Umrechnungstabelle) an eine Außenhandelsbank abgeführt ist.