Bei der Betriebshaftpflicht der Uelzener können Dritte aus dem Versicherungsvertrag keine eigenen Rechte ableiten. Wer nicht Vertragspartner ist, kann Ansprüche also nicht unmittelbar gegenüber dem Versicherer geltend machen.
Dritte können aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag stehen nur den Vertragsparteien zu. Personen, die nicht am Vertrag beteiligt sind, können aus ihm keine eigenen Rechte ableiten.
Häufige Fragen
Können außenstehende Personen Ansprüche direkt aus diesem Vertrag geltend machen?
Nein. Dritte können aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten.
Wer kann Rechte aus dem Versicherungsvertrag ableiten?
Rechte aus dem Vertrag stehen nicht Dritten zu; diese können daraus keine Ansprüche herleiten.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Jäger 2010