Bei der Uelzener Spezial-Jagd-Unfallversicherung sind Unfälle während jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit in Deutschland samt daraus entstehenden Grenzüberschreitungen sowie im Ausland versichert. Dazu zählen unter anderem der Jagdschutz, das Abrichten und Führen von bis zu vier Hunden, die Jungjägerausbildung, die Teilnahme an anerkannten Schießübungen und Jagdhundprüfungen, die direkten Wege dorthin sowie das Reinigen von Jagdwaffen unter Beachtung der üblichen Vorsichtsmaßnahmen.
Die Versicherung umfasst im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AUB) Unfälle während der Ausübung jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Mitversichert sind auch die sich dabei ergebenden Grenzüberschreitungen sowie Unfälle während der Ausübung jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit im Ausland.
Eingeschlossen sind Unfälle:
- bei Ausübung des Jagdschutzes, beim Abrichten und Führen von bis zu vier Hunden sowie bei allen Maßnahmen, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Pflege des Jagdreviers stehen, zum Beispiel Anlegen von Hochsitzen, Pirschgängen, Fütterungen und Ähnlichem.
- bei der anerkannten Ausbildung zum Erwerb des Jagdscheines (Jungjägerausbildung).
- bei Teilnahme an den von der Jagdbehörde und den Landesjagdverbänden bzw. deren Gliederungen veranstalteten Übungs- und Preisschießen sowie bei Teilnahme an anerkannten Jagdhundprüfungen.
- auf dem direkten Wege zum und vom Jagdrevier und den vorgenannten Schießübungen und Prüfungen. Die Benutzung von Beförderungsmitteln ist mitversichert. Unfälle bei Luftfahrten sind jedoch ausgeschlossen.
- beim Reinigen von Jagdwaffen. Voraussetzung ist, dass dabei die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.
Ziff. 1.2 AUB gilt als gestrichen.
Der Beitrag gilt je Jahresjagdschein, unabhängig davon, an welchem Tag im Jagdjahr der Jahresjagdschein gelöst wird.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Unfälle bei jeder erlaubten jagdlichen Tätigkeit in Deutschland und im Ausland, einschließlich der dabei entstehenden Grenzüberschreitungen. Der Schutz erstreckt sich unter anderem auf den Jagdschutz, das Abrichten und Führen von bis zu vier Hunden, die Revierpflege, die Jungjägerausbildung, anerkannte Schießübungen und Jagdhundprüfungen sowie die direkten Wege dorthin. Auch das Reinigen von Jagdwaffen ist abgedeckt, sofern die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden; Unfälle bei Luftfahrten sind ausgeschlossen. Der Beitrag richtet sich je Jahresjagdschein, egal wann im Jagdjahr dieser gelöst wird.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch bei der Jagd im Ausland?
Ja, versichert sind Unfälle während jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit sowohl in Deutschland als auch im Ausland, einschließlich der sich dabei ergebenden Grenzüberschreitungen.
Sind die Wege zum Jagdrevier oder zu Schießübungen mitversichert?
Ja, versichert sind Unfälle auf dem direkten Weg zum und vom Jagdrevier sowie zu den genannten Schießübungen und Prüfungen. Die Benutzung von Beförderungsmitteln ist mitversichert, Unfälle bei Luftfahrten sind jedoch ausgeschlossen.
Ist das Reinigen von Jagdwaffen abgedeckt?
Ja, Unfälle beim Reinigen von Jagdwaffen sind eingeschlossen, sofern dabei die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.
Wie viele Hunde sind beim Abrichten und Führen versichert?
Der Versicherungsschutz umfasst das Abrichten und Führen von bis zu vier Hunden.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Jäger 2010