In der Betriebshaftpflicht der Uelzener sind die Kosten, die zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels aufgewendet werden müssen, nicht versichert – dazu zählen etwa Gerichts- und Anwaltskosten. Wer also klärt, welche Aufwendungen im Zusammenhang mit einem vollstreckbaren Titel außen vor bleiben, findet hier die klare Abgrenzung.
Nicht versichert sind Kosten, die zur Erlangung des vollstreckbaren Titels aufzuwenden sind. Dazu gehören zum Beispiel Gerichts- und Anwaltskosten.
Was bedeutet das konkret?
Kosten, die anfallen, um einen vollstreckbaren Titel zu erlangen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Damit sind unter anderem Gerichts- und Anwaltskosten gemeint. Diese Aufwendungen übernimmt der Versicherer in diesem Zusammenhang nicht.
Häufige Fragen
Werden Gerichts- und Anwaltskosten übernommen?
Nein. Kosten, die zur Erlangung des vollstreckbaren Titels aufzuwenden sind – wie Gerichts- und Anwaltskosten – sind nicht versichert.
Was ist mit den Kosten für einen vollstreckbaren Titel?
Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den vollstreckbaren Titel zu erlangen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Jäger 2010