Bei der Uelzener Betriebshaftpflicht springt die Schadenersatzausfallversicherung ein, wenn der Versicherungsnehmer während der Wirksamkeit der Versicherung durch einen Dritten in dessen Eigenschaft als Jäger geschädigt wird und die berechtigte Schadenersatzforderung gegen diesen Schadenverursacher nicht durchgesetzt werden kann. Der Umfang orientiert sich am Deckungsumfang der Haftpflicht-Versicherung, und auch bei vorsätzlichem Handeln des Schadenverursachers als Jäger besteht Schutz.
Der Versicherungsnehmer erhält Versicherungsschutz für den Fall, dass er während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird. Voraussetzung ist, dass der Schaden aus der Eigenschaft des Schadenverursachers als Jäger entsteht und die daraus resultierende Schadenersatzforderung gegen den Schadenverursacher nicht durchgesetzt werden kann.
Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Haftpflicht-Versicherung dieses Vertrages.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schadenverursachers als Jäger zugrunde liegt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Versicherung greift, wenn ein anderer als Jäger einen Schaden verursacht und der Versicherungsnehmer dadurch geschädigt wird, seine Schadenersatzforderung gegen diesen Verursacher aber nicht durchsetzen kann. Was und in welchem Umfang abgesichert ist, richtet sich nach dem Deckungsumfang der Haftpflicht-Versicherung dieses Vertrages. Der Schutz gilt auch dann, wenn der Schadenverursacher als Jäger vorsätzlich gehandelt hat.
Häufige Fragen
Wann greift diese Schadenersatzausfallversicherung?
Sie greift, wenn der Versicherungsnehmer während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten in dessen Eigenschaft als Jäger geschädigt wird und die entstandene Schadenersatzforderung gegen den Schadenverursacher nicht durchgesetzt werden kann.
Wonach richtet sich der Umfang der versicherten Ansprüche?
Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Haftpflicht-Versicherung dieses Vertrages.
Sind auch Schäden durch vorsätzliches Handeln abgedeckt?
Ja, es besteht zusätzlich Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schadenverursachers als Jäger zugrunde liegt.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Jäger 2010