In der Betriebshaftpflicht der Uelzener sind Personen- und Sachschäden der versicherten Person abgesichert, für die der Schadenverursacher nach gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist. Dazu zählen die Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen sowie die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Versichert sind Personenschäden und Sachschäden der versicherten Person.
Als Personenschäden gelten die Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen.
Als Sachschäden gelten die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden an Personen und an Sachen der versicherten Person. Personenschäden sind Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen, Sachschäden sind die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen. Voraussetzung ist, dass der Schadenverursacher nach gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Häufige Fragen
Welche Arten von Schäden sind hier abgesichert?
Versichert sind Personenschäden und Sachschäden der versicherten Person.
Was zählt als Personenschaden?
Als Personenschaden gelten die Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen.
Was gilt als Sachschaden?
Als Sachschaden gelten die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Wann besteht Versicherungsschutz für den Schaden?
Versicherungsschutz besteht, wenn der Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Jäger 2010