Bei der Betriebshaftpflicht der Uelzener zahlt der Versicherer die Entschädigung in Höhe des titulierten Schadenersatzbetrages, allerdings erst ab einem Betrag von mindestens 2.500,00 € (Integralfranchise). Voraussetzung ist die Übergabe des Originaltitels sowie der Originalvollstreckungsunterlagen, und die versicherten Personen müssen ihre Ansprüche gegen den Schadenverursacher an den Versicherer abtreten.
Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe des titulierten Schadenersatzbetrages. Voraussetzung ist, dass der Schadenersatzbetrag mindestens 2.500,00 € beträgt (Integralfranchise).
Die Entschädigung wird nur geleistet gegen Aushändigung folgender Unterlagen:
- des Originaltitels
- der Originalvollstreckungsunterlagen
- sonstiger Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein Versicherungsfall im Sinne dieser Klausel vorliegt
Die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche gegen den Schadenverursacher in Höhe der Entschädigungsleistung an den Versicherer abzutreten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer erstattet den durch ein Urteil festgestellten (titulierten) Schadenersatzbetrag, sofern dieser mindestens 2.500,00 € erreicht. Ausgezahlt wird die Entschädigung nur, wenn der Originaltitel, die Originalvollstreckungsunterlagen und weitere Nachweise für den Versicherungsfall übergeben werden. Zudem müssen die versicherten Personen ihre Ansprüche gegen den Schadenverursacher in Höhe der Leistung an den Versicherer abtreten.
Häufige Fragen
Ab welcher Höhe wird der Schadenersatzbetrag erstattet?
Die Entschädigung wird geleistet, sofern der titulierte Schadenersatzbetrag mindestens 2.500,00 € beträgt (Integralfranchise).
Welche Unterlagen müssen für die Auszahlung eingereicht werden?
Die Entschädigung wird nur gegen Aushändigung des Originaltitels, der Originalvollstreckungsunterlagen und sonstiger Unterlagen geleistet, aus denen sich ergibt, dass ein Versicherungsfall im Sinne dieser Klausel vorliegt.
Was passiert mit den Ansprüchen gegen den Schadenverursacher?
Die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche gegen den Schadenverursacher in Höhe der Entschädigungsleistung an den Versicherer abzutreten.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Jäger 2010