In der Haftpflichtversicherung der Uelzener für Therapiehundeführer gibt es klar definierte Fälle, in denen kein Versicherungsschutz besteht – etwa bei Kraftfahrzeugen, den zu therapierenden Personen, dem Versicherungsnehmer als Tierhalter, den eingesetzten Hunden sowie bei bestimmten Arbeitsunfällen. Hier erfahren Sie, welche Haftpflichtansprüche ausgeschlossen sind.
Nicht versichert ist die Haftpflicht:
- aus Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Besitz oder Führen von Kraftfahrzeugen jeder Art;
- der zu therapierenden Personen;
- des Versicherungsnehmers als Tierhalter;
- aus Schäden an den zu Therapiezwecken eingesetzten Hunden;
- aus Arbeitsunfällen nach folgender Besonderen Bedingung: Ausschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
Was bedeutet das konkret?
Die Haftpflichtversicherung für Therapiehundeführer deckt nicht jeden denkbaren Schaden ab. Vom Schutz ausgenommen sind bestimmte Bereiche: etwa Schäden rund um Kraftfahrzeuge, Schäden der zu therapierenden Personen selbst, die Haftung als Tierhalter, Schäden an den eingesetzten Therapiehunden sowie bestimmte Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen versichert?
Nein. Schäden, die im Zusammenhang mit dem Besitz oder Führen von Kraftfahrzeugen jeder Art stehen, sind nicht versichert.
Sind Schäden an den eingesetzten Therapiehunden abgedeckt?
Nein. Schäden an den zu Therapiezwecken eingesetzten Hunden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Schutz für die zu therapierenden Personen?
Nein. Die Haftpflicht der zu therapierenden Personen ist nicht versichert.
Wie werden Arbeitsunfälle behandelt?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
Besteht Schutz für den Versicherungsnehmer als Tierhalter?
Nein. Die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter ist nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025