In der Haftpflichtversicherung der Uelzener ist die Entschädigungsleistung bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt – auch bei mehreren entschädigungspflichtigen Personen. Erfahren Sie, wie Jahreshöchstgrenzen, Serienschäden, Selbstbehalt, Prozesskosten und Rentenzahlungen geregelt sind.
In der Haftpflichtversicherung der Uelzener gilt für die Begrenzung der Leistungen Folgendes:
- Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
- Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall:
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
- auf derselben Ursache,
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
- auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln
beruhen.
Selbstbehalt:
Falls besonders vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadensersatzleistung (Selbstbehalt). Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist der Versicherer auch in diesen Fällen zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Kosten und Prozesskosten:
- Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
- Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Rentenzahlungen:
Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet.
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles.
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
Scheitern der Erledigung eines Haftpflichtanspruchs:
Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Was bedeutet das konkret?
Die vereinbarte Versicherungssumme bildet die Obergrenze dafür, was der Versicherer je Schadenfall zahlt. Über ein Versicherungsjahr hinweg kann dieser Betrag zusammengefasst begrenzt sein. Schäden, die auf derselben oder auf zusammenhängenden Ursachen beruhen, werden dabei als ein einziger Fall betrachtet. Zusätzlich können ein Selbstbehalt sowie besondere Regelungen für Prozesskosten und Rentenzahlungen gelten. Diese Zusammenfassung ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die konkreten Vereinbarungen im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Leistung des Versicherers je Versicherungsfall?
Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Gibt es eine Höchstgrenze pro Versicherungsjahr?
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Wann gelten mehrere Schäden als ein Versicherungsfall?
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem – insbesondere sachlichem und zeitlichem – Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. Als Zeitpunkt gilt der erste dieser Versicherungsfälle.
Werden die Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Nein. Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Was passiert bei einem vereinbarten Selbstbehalt?
Falls besonders vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadensersatzleistung. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer auch dann zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025