Nach einem Schadensfall in der Haftpflichtversicherung der Uelzener können sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen – etwa nach einer Schadensersatzzahlung oder der gerichtlichen Zustellung einer Klage. Wann welche Frist gilt und ab wann die Kündigung wirksam wird, erfahren Sie hier.
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn:
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch den Versicherungsnehmer:
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch den Versicherer:
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, haben nach der Regulierung beide Vertragsseiten die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Der Anlass kann eine geleistete Schadensersatzzahlung oder eine zugestellte Klage sein. Für die Kündigung gilt eine Monatsfrist, und je nachdem, wer kündigt, wird sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam.
Häufige Fragen
Wann darf der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Ihre Kündigung wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann wird eine Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform zugehen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025