Die Uelzener Haftpflichtversicherung im Tarif Hundeausbilder deckt unter anderem die Ausbildung in Theorie und Praxis, Veranstaltungen und Ausflüge, Übungsgeräte, Auslandsschäden, den Verlust fremder Schlüssel, Schäden an auszubildenden Hunden und den Nebenerwerbsverkauf ab.
In der Haftpflichtversicherung der Uelzener gilt im Tarif Hundeausbilder Folgendes für „Mitversichert ist / sind":
- die Ausbildung in Theorie und Praxis
- die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und aus den damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen
- die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken
Auslandsschäden:
Abweichend ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei Aufenthalt bis zu einem Jahr mitversichert.
- Ausgeschlossen bleiben Versicherungsfälle, die in den USA / US-Territorien und in Kanada geltend gemacht werden.
- Ebenfalls ausgeschlossen sind Entschädigungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages.
Die Leistung des Versicherers erfolgt ausschließlich in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, an dem der Gegenwert (laut Umrechnungstabelle) an eine Außenhandelsbank abgeführt ist.
Verlust fremder Schlüssel:
- Der Verlust fremder Schlüssel ist mitversichert. Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt 70.000,00 € je Schadenereignis.
Schäden an den auszubildenden Hunden:
Mitversichert sind Schäden an den auszubildenden Hunden durch Verschulden des Versicherungsnehmers oder seines Betriebspersonals. Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt je Tarifierung:
- 1.000,00 €
- 2.000,00 €
- 3.000,00 €
je Hund und maximal 10.000,00 € je Schadenereignis.
Nebenerwerbsverkauf:
- der Nebenerwerbsverkauf (z. B. Hundezubehör, Katzenfutter) bis zu einem Jahresumsatz von 10.000,00 €. Nicht versichert ist die Produkthaftpflicht.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Hundeausbilder schützt bei typischen Tätigkeiten rund um die Hundeausbildung – von Theorie und Praxis über Veranstaltungen und Ausflüge bis zum Einsatz von Übungsgeräten. Zusätzlich sind bestimmte Auslandsschäden, der Verlust fremder Schlüssel, Schäden an den auszubildenden Hunden sowie ein kleiner Nebenerwerbsverkauf abgedeckt. Für einzelne Bereiche gelten jeweils eigene Höchstgrenzen und Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Sind Veranstaltungen und Ausflüge mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen sowie die damit verbundenen Aufenthalte in Herbergen.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Ja, für im Ausland vorkommende Schadenereignisse bei Aufenthalt bis zu einem Jahr. Ausgeschlossen sind jedoch Versicherungsfälle, die in den USA / US-Territorien und in Kanada geltend gemacht werden, sowie Entschädigungen mit Strafcharakter (insbesondere punitive und exemplary damages). Die Leistung erfolgt ausschließlich in Euro.
Wie hoch ist die Ersatzleistung beim Verlust fremder Schlüssel?
Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt 70.000,00 € je Schadenereignis.
Was gilt bei Schäden an den auszubildenden Hunden?
Schäden an den auszubildenden Hunden durch Verschulden des Versicherungsnehmers oder seines Betriebspersonals sind mitversichert. Je nach Tarifierung beträgt die Höchstersatzleistung 1.000,00 €, 2.000,00 € oder 3.000,00 € je Hund und maximal 10.000,00 € je Schadenereignis.
Ist ein Nebenerwerbsverkauf abgedeckt?
Ja, der Nebenerwerbsverkauf (z. B. Hundezubehör, Katzenfutter) ist bis zu einem Jahresumsatz von 10.000,00 € mitversichert. Nicht versichert ist die Produkthaftpflicht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025