In der Haftpflichtversicherung der Uelzener für Hundeausbilder gibt es klar geregelte Ausschlüsse: Bestimmte Schäden im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen, Ansprüche von Prüflingen und Teilnehmern, die Tierhalterhaftpflicht des Versicherungsnehmers sowie Arbeitsunfälle sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Ein Überblick über die einzelnen Punkte.
In der Haftpflichtversicherung der Uelzener gilt im Tarif Hundeausbilder Folgendes für nicht versicherte Haftpflicht:
Nicht versichert ist die Haftpflicht:
- aus Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Besitz oder Führen von Kraftfahrzeugen, Motorbooten und mit Hilfsmotoren versehenen Fahrzeugen jeder Art;
- der Prüflinge und Teilnehmer an den Veranstaltungen;
- des Versicherungsnehmers als Tierhalter;
- aus Arbeitsunfällen nach folgender Besonderer Bedingung:
- Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Hundeausbilder deckt nicht jede denkbare Haftungssituation ab. Bestimmte Bereiche sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa Schäden rund um motorisierte Fahrzeuge, Ansprüche von Prüflingen und Teilnehmern der Veranstaltungen, die eigene Tierhalterhaftung des Versicherungsnehmers sowie Arbeitsunfälle im eigenen Betrieb. Für diese Fälle greift der Versicherungsschutz aus diesem Tarif nicht.
Häufige Fragen
Sind Schäden mit Kraftfahrzeugen mitversichert?
Nein. Nicht versichert ist die Haftpflicht aus Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Besitz oder Führen von Kraftfahrzeugen, Motorbooten und mit Hilfsmotoren versehenen Fahrzeugen jeder Art.
Ist die Haftpflicht von Prüflingen und Teilnehmern abgedeckt?
Nein. Die Haftpflicht der Prüflinge und Teilnehmer an den Veranstaltungen ist nicht versichert.
Ist die Tierhalterhaftpflicht des Versicherungsnehmers eingeschlossen?
Nein. Die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter ist in diesem Tarif nicht versichert.
Wie werden Arbeitsunfälle behandelt?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025