In der Haftpflichtversicherung der Uelzener beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird – inklusive der gesetzlich festgelegten Versicherungsteuer im in Rechnung gestellten Beitrag.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 9.1 zahlt.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Schutz startet zu dem Termin, der auf Ihrem Versicherungsschein steht – vorausgesetzt, Sie überweisen den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig. In dem Beitrag, den Sie in Rechnung gestellt bekommen, ist die gesetzliche Versicherungsteuer bereits enthalten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 9.1 zahlt.
Welche Voraussetzung gilt für den Beginn des Schutzes?
Voraussetzung ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags im Sinne von Ziff. 9.1.
Ist die Versicherungsteuer im Beitrag enthalten?
Ja, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Wo finde ich den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns?
Der Zeitpunkt des Beginns ist im Versicherungsschein angegeben.