Bei der Uelzener Haftpflichtversicherung wird die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten möglich – doch gerät eine Rate in Verzug, werden alle ausstehenden Raten sofort fällig und der Versicherer kann künftig eine jährliche Zahlung verlangen. Erfahren Sie, worauf Sie bei der Teilzahlung achten sollten.
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist.
Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Jahresbeitrag in Raten zahlen und eine Rate nicht rechtzeitig begleichen, entfällt die Aufteilung: Der komplette noch offene Restbetrag wird auf einmal fällig. Zusätzlich kann der Versicherer verlangen, dass Sie den Beitrag künftig jährlich in einer Summe entrichten.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mit einer Rate in Verzug gerate?
Dann werden die noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Kann der Versicherer die Ratenzahlung beenden?
Ja. Der Versicherer kann für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Ist eine Teilzahlung des Jahresbeitrags überhaupt möglich?
Ja, die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten kann vereinbart werden.
Werden bei Verzug nur die fällige Rate oder alle Raten sofort verlangt?
Bei Verzug mit einer Rate werden die noch ausstehenden Raten insgesamt sofort fällig.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025