Ändern sich Rechtsvorschriften oder werden neue erlassen und erhöht sich dadurch das versicherte Risiko, darf die Uelzener in der Haftpflichtversicherung das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen. Wann dieses Kündigungsrecht wieder erlischt, erfahren Sie hier.
Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften:
Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Gesetze oder Vorschriften ändern oder neue erlassen werden und dadurch das abgesicherte Risiko steigt, kann der Versicherer den Vertrag beenden. Dafür gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Nutzt der Versicherer diese Möglichkeit nicht innerhalb eines Monats, nachdem er von der Risikoerhöhung erfahren hat, entfällt das Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer nach einer Risikoerhöhung kündigen?
Wenn sich das versicherte Risiko durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften erhöht, ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu kündigen.
Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall?
Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Wann erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was löst dieses Kündigungsrecht aus?
Auslöser ist eine Erhöhung des versicherten Risikos durch die Änderung bestehender oder den Erlass neuer Rechtsvorschriften.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025