Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag der Uelzener Haftpflichtversicherung verjähren in drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Wer einen Anspruch anmeldet, profitiert zudem von einer Hemmung der Verjährung bis zur Entscheidung des Versicherers.
In der Haftpflichtversicherung der Uelzener gilt folgendes für die Verjährung:
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag müssen innerhalb einer bestimmten Zeit geltend gemacht werden, sonst verjähren sie. Hier beträgt diese Zeitspanne drei Jahre, berechnet nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Meldet man einen Anspruch beim Versicherer an, pausiert die Verjährung so lange, bis die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform vorliegt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Vertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt.
Bis wann bleibt die Verjährung nach der Anmeldung gehemmt?
Die Hemmung gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.