Bei der Haftpflichtversicherung der Uelzener gilt der Beitrag als rechtzeitig gezahlt, wenn er bei vereinbartem SEPA-Lastschriftmandat zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und keine berechtigte Einziehung widersprochen wird. Was bei einer gescheiterten Einziehung, einem Widerruf des Mandats oder anderen vom Versicherungsnehmer zu vertretenden Gründen gilt, erfahren Sie hier.
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sorgen Sie mit einem ausreichend gedeckten Konto dafür, dass der Beitrag am Fälligkeitstag eingezogen werden kann – dann gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig. Klappt der Einzug ohne Ihr Verschulden nicht, haben Sie die Möglichkeit, nach einer Aufforderung in Textform unverzüglich zu zahlen. Haben Sie das Scheitern jedoch selbst zu vertreten, etwa durch Widerruf des Mandats, kann der Versicherer künftig eine Zahlung auf anderem Weg verlangen.
Häufige Fragen
Wann gilt meine Zahlung per SEPA-Lastschrift als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn der Einzug ohne mein Verschulden nicht klappt?
Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was gilt, wenn ich das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe?
Kann der Beitrag nicht eingezogen werden, weil Sie das Mandat widerrufen haben oder das Scheitern aus anderen Gründen zu vertreten haben, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Muss ich den Beitrag automatisch selbst überweisen, wenn der Einzug scheitert?
Nein. Zur Übermittlung des Beitrags sind Sie erst verpflichtet, wenn Sie vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025