Die Haftpflichtversicherung der Uelzener wird für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen und regelt genau, wann sich der Vertrag automatisch verlängert und welche Kündigungsfristen bei unterschiedlicher Vertragsdauer gelten.
In der Haftpflichtversicherung der Uelzener gilt folgendes für Dauer und Ende des Vertrags:
- Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
- Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden; die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange Ihr Vertrag läuft, steht in Ihrem Versicherungsschein. Läuft er über mindestens ein Jahr, verlängert er sich danach jeweils automatisch um ein weiteres Jahr – es sei denn, es wird rechtzeitig gekündigt. Kürzere Verträge enden von selbst, während bei sehr langen Verträgen eine vorzeitige Kündigung ab dem dritten Jahr möglich ist. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe.
Häufige Fragen
Für welche Dauer wird der Vertrag abgeschlossen?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Was gilt bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Dauer vorzeitig kündigen?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden; die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025