Die Uelzener Haftpflichtversicherung im Tarif Reitlehrer schützt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in verschiedenen Tätigkeiten rund ums Pferd – etwa als Reitlehrer, Kutschfahrlehrer, Reittherapeut, Trekkingführer, Bereiter sowie als Coach oder Trainer für pferdegestützte Managementseminare.
In der Haftpflichtversicherung der Uelzener gilt im Tarif Reitlehrer folgendes für Versichert:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in folgenden Tätigkeiten:
- als Reitlehrer
- als Kutschfahrlehrer
- als Reittherapeut
- als Trekkingführer
- als Bereiter
- als Coach / Trainer für pferdegestützte Managementseminare
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Reitlehrer sichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers rund um seine berufliche Tätigkeit mit Pferden ab. Dabei sind mehrere Tätigkeitsfelder eingeschlossen – vom Unterricht und der Ausbildung über therapeutische Angebote bis hin zu geführten Ausritten und pferdegestützten Managementseminaren. Als unverbindliche Lesehilfe: Maßgeblich ist stets der konkrete Tarif und das jeweilige Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Welche Tätigkeiten sind im Tarif Reitlehrer versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Reitlehrer, Kutschfahrlehrer, Reittherapeut, Trekkingführer oder Bereiter sowie als Coach / Trainer für pferdegestützte Managementseminare.
Wessen Haftpflicht ist abgesichert?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in den genannten Tätigkeiten.
Ist auch die Tätigkeit als Reittherapeut mitversichert?
Ja, die Tätigkeit als Reittherapeut gehört zu den im Tarif versicherten Tätigkeiten.
Sind pferdegestützte Managementseminare eingeschlossen?
Ja, versichert ist auch die Tätigkeit als Coach / Trainer für pferdegestützte Managementseminare.