Der Auslandsschutz der Uelzener Hundehalter-Haftpflicht deckt im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht Versicherungsfälle ab, die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie eintreten. So bleibt Ihr Vierbeiner auch über die deutschen Grenzen hinaus abgesichert.
Auslandsschutz im Tarif Hundehalter-Haftpflicht:
- Versichert sind im Umfang von A1-6.3 die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004 / 35 / EG) eintretenden Versicherungsfälle.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz endet nicht automatisch an der deutschen Grenze. Nach dieser Regelung besteht Schutz für Versicherungsfälle, die im Geltungsbereich der genannten EU-Umwelthaftungsrichtlinie eintreten – jeweils im festgelegten Umfang der Bedingungen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Besteht Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja. Versichert sind im Umfang von A1-6.3 die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004 / 35 / EG) eintretenden Versicherungsfälle.
In welchem Umfang gilt der Auslandsschutz?
Der Schutz gilt im Umfang von A1-6.3.
Auf welche Regelung bezieht sich der Geltungsbereich?
Der Geltungsbereich bezieht sich auf die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004 / 35 / EG).
Für welchen Tarif gilt diese Auslandsregelung?
Sie gilt in der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener im Tarif Hundehalter-Haftpflicht.