In der Uelzener Tierhalterhaftpflicht beträgt die Versicherungsperiode grundsätzlich ein Jahr – auch bei längerer Vertragsdauer. Nur wenn der Vertrag von vornherein kürzer als ein Jahr abgeschlossen wird, entspricht die Versicherungsperiode dieser kürzeren Zeit. So ist die Regelung im Detail.
In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt Folgendes für die Versicherungsperiode:
- Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.
- Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
- Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den die Berechnung jeweils gilt. Bei der Uelzener Tierhalterhaftpflicht ist dieser Zeitraum in der Regel ein Jahr. Läuft Ihr Vertrag über mehrere Jahre, bleibt die Versicherungsperiode trotzdem einjährig. Nur wenn Ihr Vertrag von vornherein kürzer als ein Jahr abgeschlossen wurde, ist die Versicherungsperiode genau so lang wie diese vereinbarte Vertragsdauer.
Häufige Fragen
Wie lang ist die Versicherungsperiode in der Uelzener Tierhalterhaftpflicht?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.
Was gilt, wenn die Vertragsdauer länger als ein Jahr ist?
Auch dann beträgt die Versicherungsperiode ein Jahr.
Was gilt bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.