Die Tierhalterhaftpflicht der Uelzener legt die Vertragsdauer über den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum fest. Ob der Schutz automatisch endet oder weiterläuft, richtet sich danach, ob die Laufzeit weniger als ein Jahr oder ein bis drei Jahre beträgt – hier erfahren Sie, was jeweils gilt und wann Sie kündigen müssen.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
- Bei einer Vertragslaufzeit von weniger als 1 Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vereinbarten Zeitpunkt.
- Ist die Laufzeit von 1 oder 3 Jahren vereinbart, besteht der Vertrag weiter fort, wenn er nicht zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt wird.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange Ihr Vertrag läuft, richtet sich nach dem Zeitraum im Versicherungsschein. Kurze Verträge unter einem Jahr laufen von selbst aus, ohne dass Sie kündigen müssen. Verträge mit ein- oder dreijähriger Laufzeit laufen dagegen weiter, sofern Sie sie nicht rechtzeitig zum Ablauf kündigen.
Häufige Fragen
Wo finde ich die vereinbarte Vertragsdauer?
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als 1 Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragslaufzeit von weniger als 1 Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vereinbarten Zeitpunkt.
Was passiert bei einer Laufzeit von 1 oder 3 Jahren?
Ist die Laufzeit von 1 oder 3 Jahren vereinbart, besteht der Vertrag weiter fort, wenn er nicht zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt wird.
Wie verhindere ich, dass sich mein Vertrag verlängert?
Bei einer Laufzeit von 1 oder 3 Jahren müssen Sie den Vertrag zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen, damit er nicht weiter fortbesteht.