In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener kann der Versicherungsvertrag in bestimmten Fällen gekündigt werden – etwa nach einer Schadensersatzzahlung, bei zu Unrecht abgelehntem Freistellungsanspruch oder nach gerichtlicher Zustellung einer Klage. Erfahre, welche Frist und welche Form für die Kündigung gelten.
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn:
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zugehen.
Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Nach bestimmten Ereignissen rund um einen Schadensfall besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich bzw. in Textform erfolgt und innerhalb der vorgesehenen Frist beim Vertragspartner eingeht.
Häufige Fragen
Wann kann der Vertrag gekündigt werden?
Wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform zugehen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wer kann von diesem Kündigungsrecht Gebrauch machen?
Das Kündigungsrecht steht dem jeweiligen Vertragspartner zu; die Kündigung muss dem anderen Vertragspartner fristgerecht in Textform zugehen.