In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener darf der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen – zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit und danach jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres. Erfahren Sie hier, welche Fristen und Zeitpunkte konkret gelten.
In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt folgendes für das Kündigungsrecht des Versicherers:
- Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen.
- Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherer den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Auch der Versicherer hat das Recht, den Vertrag zu beenden. Er muss dabei eine Ankündigungszeit von 3 Monaten einhalten. Solange die ursprünglich vereinbarte Laufzeit läuft, ist eine Kündigung zu deren Ende möglich. Ist diese Laufzeit einmal abgelaufen, kann der Versicherer den Vertrag flexibel zum Ende eines jeden Versicherungsjahres beenden – immer unter Wahrung der Frist von 3 Monaten.
Häufige Fragen
Welche Frist muss der Versicherer bei einer Kündigung einhalten?
Der Versicherer muss eine Frist von 3 Monaten einhalten.
Zu welchem Zeitpunkt kann der Versicherer während der vereinbarten Laufzeit kündigen?
Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen.
Wie kann der Versicherer nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen?
Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherer den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Gilt dieses Kündigungsrecht für die Tierhalterhaftpflicht der Uelzener?
Ja, die genannten Regelungen zum Kündigungsrecht des Versicherers gelten in der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025