Bei der Uelzener Tierhalterhaftpflicht wird die Kündigung durch den Versicherungsnehmer mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch selbst einen späteren Zeitpunkt bestimmen – längstens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Hier erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.
In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt Folgendes für die Kündigung durch den Versicherungsnehmer:
- Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
- Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihre Tierhalterhaftpflicht kündigen, gilt Ihre Kündigung grundsätzlich in dem Moment, in dem sie beim Versicherer eingeht. Sie können in Ihrer Kündigung aber auch angeben, dass sie erst später greifen soll – längstens bis zum Ende der aktuell laufenden Versicherungsperiode.
Häufige Fragen
Ab wann ist meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Kann ich einen späteren Zeitpunkt für die Kündigung wählen?
Ja, der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird.
Bis wann kann ich die Kündigung spätestens wirksam werden lassen?
Spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wer kann diese Kündigung aussprechen?
Diese Regelung betrifft die Kündigung durch den Versicherungsnehmer.