Bei der Uelzener Tierhalterhaftpflicht endet der Schutz für ein versichertes Interesse, sobald dieses nach Vertragsbeginn vollständig und dauerhaft wegfällt. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon Kenntnis erlangt – erfahren Sie, was das für Ihren Vertrag bedeutet.
In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt Folgendes für den Wegfall des versicherten Interesses:
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
B 2–2 Kündigung nach Versicherungsfall
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Wenn der Grund für den Versicherungsschutz später komplett und dauerhaft entfällt, läuft der Vertrag für diesen Teil nicht endlos weiter. Er endet in dem Moment, in dem die Uelzener von diesem Wegfall erfährt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die genauen Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann endet der Vertrag bei Wegfall des versicherten Interesses?
Der Vertrag endet bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Welche Voraussetzungen gelten für den Wegfall?
Das versicherte Interesse muss nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft wegfallen.
Endet gleich der gesamte Vertrag?
Der Vertrag endet bezüglich des betroffenen Interesses. Es geht um dieses eine weggefallene versicherte Interesse.
Ist der Zeitpunkt des Wegfalls oder der Kenntnis maßgeblich?
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.