In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener beträgt das Versicherungsjahr grundsätzlich ein Jahr. Passt die vereinbarte Vertragsdauer nicht in ganze Jahre, wird das erste Versicherungsjahr verkürzt – alle folgenden Jahre bis zum Vertragsablauf laufen wieder als volle Jahre.
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr.
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, gilt:
- Das erste Versicherungsjahr wird entsprechend verkürzt.
- Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
B 1–3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsjahr dauert bei diesem Vertrag in der Regel genau zwölf Monate. Passt die vereinbarte Vertragsdauer nicht glatt in ganze Jahre, ist lediglich das erste Jahr kürzer. Alle weiteren Zeiträume bis zum Vertragsende laufen dann wieder als vollständige Jahre.
Häufige Fragen
Wie lang ist ein Versicherungsjahr in der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener?
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr.
Was passiert, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht?
Dann wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.
Wie lang sind die folgenden Versicherungsjahre?
Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.