In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener können Versicherungsnehmer ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen – und danach jederzeit monatlich mit gleicher Frist. So bleiben Sie flexibel und wissen genau, welche Fristen für Ihr Kündigungsrecht gelten.
In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt Folgendes für das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers:
- Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen.
- Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherungsnehmer den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ablauf des jeweiligen Monats, um den sich der Vertrag verlängert hat, kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Sie haben zwei Möglichkeiten, den Vertrag zu beenden: Zum Ende der zunächst vereinbarten Laufzeit können Sie mit einem Monat Frist kündigen. Läuft der Vertrag danach weiter, sind Sie nicht mehr fest gebunden – Sie können dann jederzeit mit einem Monat Frist zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungsmonats aussteigen. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt zum Ende der Vertragslaufzeit?
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen.
Kann ich nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit noch kündigen?
Ja. Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ablauf des jeweiligen Monats kündigen, um den sich der Vertrag verlängert hat.
Wie lang ist die Kündigungsfrist im verlängerten Vertrag?
Auch nach Verlängerung beträgt die Frist 1 Monat, jeweils zum Ablauf des Monats, um den sich der Vertrag verlängert hat.
Für welche Versicherung gilt dieses Kündigungsrecht?
Es gilt für die Tierhalterhaftpflicht der Uelzener.