Bei einem Inhaberwechsel bleibt der Versicherungsschutz der Uelzener Tierhalterhaftpflicht bestehen: Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des bisherigen Versicherungsnehmers und übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag – ebenso bei Nießbrauch, Pacht oder ähnlichen Verhältnissen.
In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt Folgendes für den Übergang der Versicherung:
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ein.
Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Wechselt ein versichertes Unternehmen den Inhaber, geht der bestehende Versicherungsschutz auf den neuen Verantwortlichen über. Der Erwerber rückt in die Position des bisherigen Versicherungsnehmers und trägt für die Zeit seines Eigentums die dazugehörigen Rechte und Pflichten. Diese Regelung greift nicht nur beim klassischen Verkauf, sondern auch dann, wenn jemand das Unternehmen über Nießbrauch, Pacht oder ein vergleichbares Verhältnis übernimmt.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Versicherung, wenn ein Unternehmen veräußert wird?
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ein.
Gilt der Übergang auch bei Nießbrauch oder Pacht?
Ja. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Für welchen Zeitraum übernimmt der Erwerber die Rechte und Pflichten?
Der Erwerber tritt für die Dauer seines Eigentums in die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ein.
Wer wird nach dem Übergang zum Versicherungsnehmer?
Der Erwerber tritt an die Stelle des bisherigen Versicherungsnehmers und übernimmt dessen Position im Versicherungsvertrag.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025