Bei der Uelzener Tierhalterhaftpflicht ist klar geregelt, wer den Beitrag zahlt, wenn ein Tier während einer laufenden Versicherungsperiode den Besitzer wechselt: Veräußerer und Erwerber haften gemeinsam als Gesamtschuldner. Wird der Vertrag gekündigt, trägt allein der Veräußerer die Beitragszahlung.
In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt Folgendes für den Beitrag:
- Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner, wenn der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode erfolgt.
- Wenn der Versicherungsvertrag gekündigt wird, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Was bedeutet das konkret?
Wechselt ein versichertes Tier während einer laufenden Versicherungsperiode den Besitzer, können sowohl der bisherige als auch der neue Besitzer für den Beitrag herangezogen werden. Wird der Vertrag hingegen gekündigt, bleibt allein der bisherige Besitzer für die Beitragszahlung verantwortlich. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wer zahlt den Beitrag, wenn das Tier während der laufenden Versicherungsperiode verkauft wird?
Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner, wenn der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode erfolgt.
Wer haftet für den Beitrag, wenn der Vertrag gekündigt wird?
Wenn der Versicherungsvertrag gekündigt wird, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Was bedeutet Gesamtschuldner in diesem Zusammenhang?
Es bedeutet, dass sowohl der Veräußerer als auch der Erwerber für den Beitrag haften, wenn der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode erfolgt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025