In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener darf der Versicherer Rücktritt, Kündigung oder Vertragsänderung wegen einer verletzten Anzeigepflicht nur ausüben, wenn er den Versicherungsnehmer zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat.
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Zulässige Formen der Mitteilung sind zum Beispiel:
- Telefax
- Brief
Was bedeutet das konkret?
Bevor der Versicherer aufgrund einer verletzten Anzeigepflicht reagieren darf, muss er den Versicherungsnehmer vorab schriftlich oder in vergleichbarer Textform über die möglichen Folgen informieren. Ohne diesen gesonderten Hinweis kann er die genannten Rechte nicht geltend machen.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer zurücktreten, kündigen oder den Vertrag ändern?
Nur dann, wenn er den Versicherungsnehmer zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
In welcher Form muss der Hinweis erfolgen?
Der Hinweis muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Was passiert ohne diesen Hinweis?
Ohne den gesonderten Hinweis in Textform stehen dem Versicherer die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht zu.
Worauf muss der Hinweis den Versicherungsnehmer aufmerksam machen?
Der Hinweis muss auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht aufmerksam machen.