Bei der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener kann der Versicherungsschutz entfallen, wenn nach Ablauf der in einer Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall eintritt und der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug ist – wann der Versicherer leistungsfrei wird, erfahren Sie hier.
Leistungsfreiheit nach Mahnung:
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine fällige Zahlung trotz Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist beglichen und ereignet sich danach ein Schadenfall, während man noch mit der Zahlung im Rückstand ist, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Ein rechtzeitiger Ausgleich offener Beiträge, Zinsen und Kosten hilft, den Schutz zu erhalten.
Häufige Fragen
Wann ist der Versicherer von der Leistung frei?
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall eintritt und der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist.
Welche Zahlungen können den Verzug auslösen?
Ein Verzug kann durch ausstehende Zahlung des Beitrags, der Zinsen oder der Kosten entstehen.
Gilt die Leistungsfreiheit für jeden Versicherungsfall?
Die Leistungsfreiheit greift, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist eintritt und zu diesem Zeitpunkt Zahlungsverzug besteht.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für die Tierhalterhaftpflicht der Uelzener.