Bei der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen – vom Abschluss und Widerruf des Vertrags über das bestehende Versicherungsverhältnis und dessen Beendigung bis hin zu Anzeige- und Informationspflichten.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
Was bedeutet das konkret?
Erklärungen, die Sie als Versicherungsnehmer abgeben, können Sie gegenüber dem Versicherungsvertreter machen. Dieser gilt als berechtigt, solche Erklärungen für die genannten Bereiche – vom Vertragsabschluss über das laufende Versicherungsverhältnis bis hin zu Anzeige- und Informationspflichten – entgegenzunehmen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
An wen kann ich meine Erklärungen richten?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen.
Für welche Bereiche gilt diese Empfangsvollmacht?
Sie gilt für den Abschluss bzw. Widerruf eines Versicherungsvertrags, für ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie für Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
Kann ich über den Vertreter auch eine Beendigung des Vertrags erklären?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung entgegenzunehmen.
Gilt die Vollmacht auch für Anzeige- und Informationspflichten?
Ja, sie umfasst Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.