In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine und deren Nachträge an den Versicherungsnehmer zu übermitteln. Was das für die Zustellung Ihrer Vertragsunterlagen bedeutet, lesen Sie hier.
In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt Folgendes für Erklärungen des Versicherers:
- Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung beschreibt, in welchem Umfang der Versicherungsvertreter für den Versicherer handeln darf. Als unverbindliche Lesehilfe: Der Vertreter darf Ihnen die vom Versicherer erstellten Vertragsunterlagen – also den Versicherungsschein und dazugehörige Nachträge – aushändigen bzw. zuleiten.
Häufige Fragen
Wozu ist der Versicherungsvertreter bevollmächtigt?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Wer stellt die Versicherungsscheine und Nachträge aus?
Die Versicherungsscheine und deren Nachträge werden vom Versicherer ausgefertigt.
Darf der Vertreter mir die Nachträge zum Versicherungsschein übermitteln?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, sowohl die vom Versicherer ausgefertigten Versicherungsscheine als auch deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Für welchen Vertrag gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener.