In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener muss der Versicherer seine Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsänderung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und die zugrunde liegenden Umstände benennen. Erfahren Sie, wann diese Monatsfrist beginnt und welche Gründe nachträglich noch nachgereicht werden können.
Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers:
- Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
- Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt.
- Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.
Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Was bedeutet das konkret?
Möchte der Versicherer aufgrund einer verletzten Anzeigepflicht reagieren, hat er dafür nur begrenzt Zeit: Ab dem Moment, in dem er von der Pflichtverletzung und den entsprechenden Umständen erfährt, läuft eine Monatsfrist. Innerhalb dieser Frist muss er sein Recht schriftlich ausüben und die Gründe dafür benennen. Weitere Gründe kann er auch später noch nachreichen – ebenfalls innerhalb eines Monats, nachdem er von ihnen Kenntnis erlangt hat.
Häufige Fragen
Welche Rechte kann der Versicherer geltend machen?
Der Versicherer kann die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung geltend machen.
In welcher Frist muss der Versicherer seine Rechte ausüben?
Der Versicherer muss seine Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
Wann beginnt die Monatsfrist?
Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Kann der Versicherer nachträglich weitere Gründe angeben?
Ja, zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.
In welcher Form muss die Geltendmachung erfolgen?
Die Geltendmachung muss schriftlich erfolgen, wobei der Versicherer die Umstände anzugeben hat, auf die er seine Erklärung stützt.