In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener erlöschen die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung fünf Jahre nach Vertragsschluss – bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht erst nach zehn Jahren. Für zuvor eingetretene Versicherungsfälle bleiben diese Rechte erhalten.
Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind.
Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
B 3–2 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Was bedeutet das konkret?
Nach einer gewissen Zeit kann der Versicherer den Vertrag nicht mehr rückwirkend beenden oder anpassen. In der Regel gilt hierfür eine Frist von fünf Jahren ab Vertragsschluss. Wurden Angaben absichtlich oder in Täuschungsabsicht falsch gemacht, verlängert sich dieser Zeitraum. Für Schadenfälle, die noch innerhalb der Frist passiert sind, bleiben die Rechte des Versicherers bestehen.
Häufige Fragen
Wann erlöschen die Rechte des Versicherers?
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
Wann verlängert sich die Frist auf zehn Jahre?
Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Gelten die Fristen auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle?
Nein. Die Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind.
Welche Rechte des Versicherers sind von der Erlöschensregelung betroffen?
Betroffen sind die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung.