Bei der Betriebshaftpflicht der Uelzener sind für bestimmte tierbezogene Betriebe zusätzliche Leistungen mitversichert: Tierheime samt Pflegestellen und Auslandshund-Rettung, Hunde- und Katzenpensionen sowie Tiersitter mit klaren Höchstgrenzen etwa für das Abhandenkommen oder falsche Fütterung eines Tieres. Geregelt sind auch Sachschäden in Pflegestellen, der Verlust fremder Schlüssel und das Pferdesitting mit Reiten, Longieren und Bodenarbeit.
Für die folgenden Betriebe gilt zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen ein erweiterter Versicherungsschutz. Mitversichert ist jeweils die genannte Haftpflicht.
Tierheim
Mitversichert ist die Haftpflicht
- als Tierhalter der im Tierheim untergebrachten Tiere, falls dies besonders vereinbart ist;
- einer Tierheimjugendgruppe bei Tätigkeiten für das Tierheim;
- von dritten Personen beim Ausführen von Hunden des Heims;
- bei vorübergehender Unterbringung eines Tieres in einer Pflegestelle. Sachschäden in der Pflegestelle sind auf 5.000,00 € begrenzt, die Selbstbeteiligung beträgt 300,00 €. Ausgeschlossen sind Personenschäden der in den Pflegestellen lebenden Personen;
- bei der Rettung von Auslandshunden. Der Versicherungsschutz beginnt an der Grenze zu Deutschland beziehungsweise bei der Übergabe auf einem deutschen Flughafen.
Hunde- und Katzenpensionen (Haltung fremder Tiere in dafür geeigneten Räumen)
Mitversichert ist
- das Abhandenkommen eines Pensionstieres durch Verschulden der mit der Betreuung beauftragten Personen der Pension. Die Entschädigungsleistung ist – je nach Tarifierung – auf 1.000,00 €, 2.000,00 € oder 3.000,00 € begrenzt;
- der Schaden am Pensionstier auch durch falsche Fütterung. Die Entschädigungsleistung ist – je nach Tarifierung – auf 1.000,00 €, 2.000,00 € oder 3.000,00 € begrenzt;
- der Nebenerwerbsverkauf (zum Beispiel Hundezubehör, Katzenfutter) bis zu einem Jahresumsatz von 10.000,00 €. Nicht versichert ist die Produkthaftpflicht.
Tiersitter
Mitversichert ist
- die Beaufsichtigung von bis zu 10 Tieren (Hund) und bis zu 5 Tieren (Katze, Pferd);
- die stationäre Beaufsichtigung (Hund, Katze) in dafür geeigneten Räumen bis zu zwei Tagen;
- das Abhandenkommen eines in Verwahrung genommenen Tieres durch Verschulden der mit der Betreuung beauftragten Personen. Die Entschädigungsleistung ist – je nach Tarifierung – auf 1.000,00 €, 2.000,00 € oder 3.000,00 € (Hund, Katze) und 10.000 € (Pferd) begrenzt;
- der Schaden am in Verwahrung genommenen Tier auch durch falsche Fütterung. Die Entschädigungsleistung ist – je nach Tarifierung – auf 1.000,00 €, 2.000,00 € oder 3.000,00 € (Hund, Katze) und 10.000 € (Pferd) begrenzt;
- der Verlust fremder Schlüssel; die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt 70.000,00 € je Schadenereignis;
- beim Pferdesitting das Reiten, das Longieren und die Bodenarbeit.
Zu Betriebe jeder Art und land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Mitversichert ist / sind
Was bedeutet das konkret?
Für tierbezogene Betriebe wie Tierheime, Hunde- und Katzenpensionen sowie Tiersitter gelten über den allgemeinen Schutz hinaus besondere Mitversicherungen. Dazu zählen etwa die Haltung untergebrachter Tiere, Tätigkeiten von Jugendgruppen oder Dritten, die Betreuung in Pflegestellen und die Rettung von Auslandshunden. Bei Pensionen und Tiersittern sind je nach Tarif auch das Abhandenkommen eines Tieres oder Schäden durch falsche Fütterung bis zu bestimmten Höchstbeträgen abgedeckt, ebenso der Verlust fremder Schlüssel und beim Pferdesitting das Reiten, Longieren und die Bodenarbeit.
Häufige Fragen
Sind Sachschäden abgedeckt, wenn ein Tierheimtier in einer Pflegestelle untergebracht ist?
Ja, Sachschäden in der Pflegestelle sind mitversichert, allerdings begrenzt auf 5.000,00 € bei einer Selbstbeteiligung von 300,00 €. Personenschäden der in den Pflegestellen lebenden Personen sind ausgeschlossen.
Ab wann besteht Versicherungsschutz bei der Rettung von Auslandshunden?
Der Versicherungsschutz beginnt an der Grenze zu Deutschland beziehungsweise bei der Übergabe auf einem deutschen Flughafen.
Wie hoch ist die Entschädigung, wenn ein Pensions- oder Verwahrungstier abhandenkommt?
Die Entschädigung ist je nach Tarifierung auf 1.000,00 €, 2.000,00 € oder 3.000,00 € begrenzt. Bei Pferden im Rahmen des Tiersittings gelten bis zu 10.000 €.
Ist der Verkauf von Zubehör in einer Hunde- und Katzenpension mitversichert?
Ja, der Nebenerwerbsverkauf wie Hundezubehör oder Katzenfutter ist bis zu einem Jahresumsatz von 10.000,00 € mitversichert. Die Produkthaftpflicht ist dabei nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung 2018