Die Betriebshaftpflicht der Uelzener für Jäger deckt die gesetzliche Haftpflicht aus jeder Tätigkeit oder Unterlassung, die unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd zusammenhängt. Mitversichert sind unter anderem der erlaubte Besitz und Gebrauch von Schusswaffen, das Halten von bis zu vier Jagdhunden, Gesellschaftsjagden, jagdliche Einrichtungen wie Hochsitze sowie Schadenereignisse im Ausland und eine Kautionsstellung bis zu einer festgelegten Höhe.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus einer Tätigkeit oder Unterlassung, die unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung steht.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- aus erlaubtem Besitz und aus dem Gebrauch von Schusswaffen und Munition auch außerhalb der Jagd, nicht jedoch zu strafbaren Zwecken;
- aus fahrlässigem Überschreiten der Notwehr;
- aus fahrlässigem Überschreiten von Rechten im Jagdschutz;
- aus dem Inverkehrbringen von Wild und Wildbret (Produkthaftpflicht);
- als Halter (auch Abrichter und Ausbilder) von höchstens vier brauchbaren oder sich nachweislich in jagdlicher Abrichtung befindlichen Jagdhunden. Als brauchbar gelten alle anerkannten Jagdhunderassen oder Kreuzungen hieraus. Hunde aus anderen Rassen gelten nur bei Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit als brauchbar.
- aus der Durchführung von Gesellschaftsjagden, einschließlich der dazu eingesetzten Personen;
- als Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen (z. B. Berufsjäger, Jagdaufseher oder Treiber);
- aus Besitz, Betrieb und Unterhaltung jagdlicher Einrichtungen, z. B. Hochsitze, Jagdhütten, Fütterungen;
- aus erlaubtem Bejagen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, z. B. Gehegewild, Rabenvögel;
- aus erlaubtem Bejagen in befriedeten Bezirken, z. B. Gatterwild und Kaninchen auf Tennisplätzen oder Friedhöfen;
- aus Einsatz, Halten und Hüten von Frettchen und Beizvögeln (Beizjagd);
- aus Schäden an geliehenen Jagdwaffen.
Im Rahmen der Haltung von vier Jagdhunden gelten auch Jagdhundwelpen bis zu einem Alter von 3 Monaten als mitversichert, ohne dass es des Nachweises der jagdlichen Abrichtung bedarf. Sind mehr als vier Hunde vorhanden, ist nur die gesetzliche Haftpflicht aus Halten, Führen und Abrichten der vier am längsten im Besitz des Versicherungsnehmers befindlichen Hunde versichert. Mitversichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Hüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers handelt. Das gleiche gilt für Dienstunfälle nach den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.
Eingeschlossen sind gesetzliche Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden von Angehörigen des Versicherungsnehmers, die durch den Gebrauch von Schusswaffen entstanden sind.
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Verschuldenshaftung bei Schäden durch Schusswaffengebrauch.
Nicht versichert sind Ansprüche aus Wildschäden.
Außerdem gilt:
Jagdhaftpflicht-Versicherung ausländischer Jäger
Die Versicherung ausländischer Jäger erstreckt sich nur auf gesetzliche Haftpflichtansprüche nach deutschem Recht und auf Haftpflichtstreitigkeiten vor deutschen Gerichten.
Fortsetzung der Jagdhaftpflicht-Versicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers
Für die Erben des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode fort. Ausgenommen sind Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines gesetzlich vorgeschrieben ist.
Grenzüberschreitende Schadenereignisse in der Jagdhaftpflicht-Versicherung
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus im angrenzenden Ausland vorkommenden Schadenereignissen, soweit die Jagd im Inland ausgeübt wurde. Das gilt auch für die Inanspruchnahme als Halter von Jagdhunden. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Mitversicherung des Auslandsrisikos
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. Beim Tagesjagdschein besteht abweichend Versicherungsschutz nur in Deutschland; das Auslandsrisiko ist nicht mitversichert.
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 30.000,00 € zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzzahlungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
Soweit im Gastland Versicherungspflicht gegen Haftpflichtschäden besteht, werden die jeweils geltenden Bestimmungen durch den deutschen Versicherungsschutz in der Regel nicht erfüllt.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht rund um die Jagd, also für Tätigkeiten und Versäumnisse, die direkt oder indirekt mit der Jagd zu tun haben. Mitversichert sind dabei unter anderem der Umgang mit Schusswaffen, das Halten von bis zu vier Jagdhunden, Gesellschaftsjagden und jagdliche Einrichtungen. Bestimmte Fälle wie Arbeitsunfälle im eigenen Betrieb und Wildschäden sind ausgeschlossen, während für das Ausland und für eine behördlich angeordnete Kaution besondere Regelungen gelten.
Häufige Fragen
Wie viele Jagdhunde sind mitversichert?
Mitversichert ist das Halten von höchstens vier brauchbaren oder sich nachweislich in jagdlicher Abrichtung befindlichen Jagdhunden. Welpen bis zu einem Alter von 3 Monaten zählen im Rahmen dieser vier Hunde ohne Nachweis der Abrichtung mit. Bei mehr als vier Hunden sind nur die vier am längsten im Besitz befindlichen Hunde versichert.
Sind Wildschäden über diese Versicherung abgedeckt?
Nein. Ansprüche aus Wildschäden sind nicht versichert.
Bis zu welcher Höhe wird eine Kaution im Ausland übernommen?
Muss der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu 30.000,00 € zur Verfügung. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zurückzahlen.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja, eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen, wobei die Leistungen in Euro erfolgen. Beim Tagesjagdschein besteht der Schutz jedoch nur in Deutschland, das Auslandsrisiko ist dann nicht mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Jäger 2010