Bei der Uelzener Hausratversicherung sind Folgeschäden an Gefriergut abgesichert, wenn Überspannung durch Blitzschlag oder ein Netzausfall auftritt und dadurch das eingelagerte Gefriergut verdirbt. Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein, und die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 150,00 € begrenzt.
Zusätzlich versichert sind Folgeschäden an Gefriergut, die durch Überspannung infolge Blitzschlag oder durch einen Netzausfall entstehen.
Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 150,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Gefriergut beschädigt, weil es durch eine Überspannung nach einem Blitzschlag oder durch einen Stromausfall aufgetaut ist, übernimmt der Versicherer den Folgeschaden. Voraussetzung bei einem Netzausfall ist, dass dieser vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Stelle nachgewiesen wird. Die Erstattung ist pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf höchstens 150,00 € beschränkt.
Häufige Fragen
Welche Schäden am Gefriergut sind hier abgesichert?
Versichert sind Folgeschäden an Gefriergut, die durch Überspannung infolge Blitzschlag oder durch einen Netzausfall entstehen.
Muss ich einen Stromausfall nachweisen?
Ja, der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Bis zu welchem Betrag wird der Schaden am Gefriergut erstattet?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 150,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2025