Wird bei einem stationären Krankenhaus-, Kur- oder Pflegeaufenthalt Ihr Eigentum aus dem Krankenzimmer gestohlen, zahlt die Uelzener in der Hausratversicherung auch bei einfachem Diebstahl – vorausgesetzt, der Diebstahl wird unverzüglich der Polizei angezeigt und nachgewiesen. Die Entschädigung ist begrenzt, und bestimmte elektronische Kleingeräte sowie Wertsachen sind ausgenommen.
Abweichend von den sonst geltenden Regelungen leistet der Versicherer auch Entschädigung für einfachen Diebstahl. Dies gilt, wenn versicherte Sachen aus dem Krankenzimmer entwendet werden, und zwar während eines stationären Krankenhausaufenthalts, Kuraufenthalts oder Pflegeaufenthalts. Beim Pflegeaufenthalt handelt es sich um Kurzzeitpflege bis maximal 6 Monate. Betroffen sein können der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Zudem muss er dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen.
Nicht versichert sind:
- elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte)
- Wertsachen außer Bargeld
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie oder eine mit Ihnen zusammenlebende Person stationär im Krankenhaus, in einer Kur oder in Kurzzeitpflege sind und aus dem Krankenzimmer etwas gestohlen wird, springt die Versicherung auch bei einfachem Diebstahl ein. Voraussetzung ist, dass Sie den Diebstahl sofort bei der Polizei melden und dies nachweisen. Elektronische Kleingeräte und Wertsachen (außer Bargeld) sind dabei nicht abgesichert, und die Zahlung ist auf 125,00 € pro Fall und Jahr begrenzt.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch bei einfachem Diebstahl im Krankenhaus?
Ja. Der Versicherer leistet auch bei einfachem Diebstahl, wenn versicherte Sachen bei einem stationären Krankenhaus-, Kur- oder Pflegeaufenthalt aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
Was muss ich nach einem Diebstahl im Krankenzimmer tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen.
Sind auch Handy oder Laptop mitversichert?
Nein. Elektronische Kleingeräte wie Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops und Funkgeräte sind nicht versichert. Auch Wertsachen sind ausgenommen, mit Ausnahme von Bargeld.
Wie hoch ist die Entschädigung maximal?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2025