Wird am eitsplatz etwas gestohlen, springt die Hausratversicherung der Uelzener ein: Versichert ist der einfache Diebstahl versicherter Sachen am eitsplatz innerhalb Deutschlands während der Geschäftszeiten sowie die Entwendung nach einem Einbruch am eitsplatz. Der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt und nachgewiesen werden. Elektronische Kleingeräte und Wertsachen außer Bargeld bleiben ausgeschlossen, und die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Abweichend von den sonst geltenden Regelungen ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers mitversichert. Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitsplatz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet und der Diebstahl während der Geschäftszeiten geschieht.
Versicherungsschutz besteht außerdem, wenn versicherte Sachen nach einem Einbruch am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entwendet werden.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Dem Versicherer ist ein Nachweis darüber zu erbringen.
Nicht versichert sind:
- elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte)
- Wertsachen außer Bargeld
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden dem Versicherungsnehmer am Arbeitsplatz in Deutschland versicherte Sachen gestohlen, besteht dafür Versicherungsschutz – sowohl beim einfachen Diebstahl während der Geschäftszeiten als auch bei Entwendung nach einem Einbruch. Der Vorfall muss sofort bei der Polizei angezeigt und dem Versicherer nachgewiesen werden. Elektronische Kleingeräte und Wertsachen außer Bargeld sind ausgenommen. Insgesamt wird je Versicherungsfall und je Jahr höchstens 125,00 € erstattet.
Häufige Fragen
Ist ein einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz mitversichert?
Ja, der einfache Diebstahl versicherter Sachen am Arbeitsplatz innerhalb Deutschlands ist während der Geschäftszeiten mitversichert. Zusätzlich besteht Schutz bei Entwendung nach einem Einbruch am Arbeitsplatz.
Welche Gegenstände sind am Arbeitsplatz vom Schutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind elektronische Kleingeräte wie Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops und Funkgeräte sowie Wertsachen außer Bargeld.
Bis zu welchem Betrag wird ein Diebstahl am Arbeitsplatz erstattet?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Was muss ich nach einem Diebstahl am Arbeitsplatz tun?
Der Diebstahl ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen, und dem Versicherer ist ein Nachweis darüber zu erbringen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2025