Wer beim Uelzener Hausratschutz einem Trickdieb aufsitzt, der sich durch Täuschung Zutritt zur Wohnung verschafft und dort Sachen stiehlt, ist abgesichert – vorausgesetzt, der Diebstahl wird unverzüglich der Polizei gemeldet und nachgewiesen. Auch der Missbrauch entwendeter Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten ist mitversichert, wenn kein anderer Schutz greift, wobei die Entschädigung je Versicherungsfall und jahr auf 125,00 € begrenzt ist.
Ein Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen.
Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, leistet der Versicherer auch für den Schaden, der durch Missbrauch dieser Karten entsteht. Voraussetzung ist, dass hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Beim Trickdiebstahl täuscht der Dieb den Versicherungsnehmer oder eine im Haushalt lebende Person, um in die Wohnung zu gelangen und dort Sachen zu stehlen. Damit der Versicherer zahlt, muss der Diebstahl sofort bei der Polizei angezeigt und nachgewiesen werden. Werden dabei Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten gestohlen, ist auch der Schaden durch deren Missbrauch mitversichert, sofern kein anderer Schutz greift. Die Entschädigung ist auf 125,00 € pro Versicherungsfall und -jahr begrenzt.
Häufige Fragen
Was zählt beim Uelzener Hausratschutz als Trickdiebstahl?
Ein Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
Was muss ich nach einem Trickdiebstahl tun, damit der Versicherer leistet?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis darüber erbringen.
Ist der Missbrauch gestohlener Kredit- oder Scheckkarten mitversichert?
Ja. Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, leistet der Versicherer auch für den durch Missbrauch entstandenen Schaden, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Trickdiebstahl maximal?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2025