Wenn nach einem Einbruch in die versicherte Wohnung unbekannte Täter das Festnetz-Telefon nutzen, ersetzt die Uelzener in der Hausratversicherung die dadurch entstandenen Telefonmehrkosten – bis zu 125,00 € je Versicherungsfall und Jahr, sofern der Diebstahl unverzüglich der Polizei angezeigt und ein Einzelgesprächsnachweis vorgelegt wird.
Wird nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon von dem Täter benutzt, so ersetzt der Versicherer die dadurch angefallenen Telefonmehrkosten.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Täter nach einem Einbruch in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon benutzt, übernimmt der Versicherer die dadurch entstandenen zusätzlichen Telefonkosten. Dafür muss der Versicherungsnehmer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis vorlegen sowie den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei anzeigen und dies nachweisen. Die Erstattung ist auf 125,00 € je Versicherungsfall und Jahr begrenzt.
Häufige Fragen
Wer trägt die Telefonkosten, wenn Einbrecher mein Festnetz-Telefon nutzen?
Der Versicherer ersetzt die Telefonmehrkosten, die durch die Nutzung des Festnetz-Telefons durch den Täter nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung entstanden sind.
Bis zu welchem Betrag werden die Telefonmehrkosten erstattet?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Welche Nachweise muss ich als Versicherungsnehmer erbringen?
Auf Verlangen ist ein Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen. Außerdem muss der Diebstahl unverzüglich der Polizei angezeigt und dem Versicherer ein Nachweis darüber erbracht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2025