Wird Hausrat aus einem verschlossenen Auto gestohlen, ersetzt die Uelzener in ihrer Hausratversicherung den Schaden innerhalb Deutschlands, wenn Diebe das Fahrzeug aufbrechen oder mit falschen Schlüsseln öffnen. Zwischen 22:00 und 6:00 Uhr gilt der Schutz nach Gebrauch nur auf bewachten Parkplätzen oder in verschlossenen Höfen, der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden, und die Entschädigung ist auf einen festen Höchstbetrag begrenzt.
In Erweiterung des Versicherungsschutzes wird für versicherte Sachen auch dann Entschädigung geleistet, wenn sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge entwendet, zerstört oder beschädigt werden. Nicht erfasst sind dabei Kraftfahrzeuganhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile.
Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge zum Öffnen der Türen des Fahrzeuges gleich.
Nach beendetem Gebrauch werden Schäden, die in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr eintreten, nur ersetzt, wenn das Kraftfahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder einem verschlossenen Hofraum abgestellt war. Orte, die zur allgemeinen Benutzung offen stehen, genügen nicht.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Nicht versichert sind Foto-, Film-, Video-, Computer-, Telefon- und Navigationsgeräte sowie Wertsachen außer Bargeld.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird versicherter Hausrat aus einem verschlossenen Auto gestohlen oder dabei beschädigt, zahlt der Versicherer innerhalb Deutschlands – nicht jedoch bei Diebstahl aus Anhängern, Wohnwagen oder Wohnmobilen. Öffnen Täter das Fahrzeug mit falschen Schlüsseln oder Werkzeug, gilt das wie ein Aufbruch. Nachts zwischen 22:00 und 6:00 Uhr besteht nach dem Gebrauch nur Schutz auf bewachten Parkplätzen oder in verschlossenen Höfen, und der Diebstahl muss sofort bei der Polizei gemeldet werden. Bestimmte Geräte und Wertsachen sind ausgenommen, und die Zahlung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Häufige Fragen
Zahlt die Uelzener auch, wenn aus meinem Wohnwagen etwas gestohlen wird?
Nein. Der Schutz gilt für verschlossene Kraftfahrzeuge, nicht aber für Kraftfahrzeuganhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile.
Gilt der Diebstahlschutz auch nachts?
Nach beendetem Gebrauch werden Schäden zwischen 22:00 und 6:00 Uhr nur ersetzt, wenn das Fahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder in einem verschlossenen Hofraum stand. Allgemein zugängliche Orte genügen nicht.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Welche Gegenstände sind vom Schutz ausgenommen?
Nicht versichert sind Foto-, Film-, Video-, Computer-, Telefon- und Navigationsgeräte sowie Wertsachen außer Bargeld.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2025