Bei der Uelzener Hausratversicherung ist ein Diebstahl auch dann mitversichert, wenn er aus verschlossenen Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen erfolgt – der Versicherungsnehmer muss den Vorfall jedoch unverzüglich melden und nachweisen. Wertsachen außer Bargeld sind ausgeschlossen, und die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Abweichend von den sonst geltenden Regelungen ist der Diebstahl auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich anzuzeigen, und zwar:
- dem Kapitän bzw. dem Zugpersonal
- oder der Reederei bzw. der Bahngesellschaft
Dem Versicherer ist ein Nachweis über diese Anzeige zu erbringen.
Nicht versichert sind Wertsachen mit Ausnahme von Bargeld.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird aus einer verschlossenen Schiffskabine oder einem verschlossenen Schlafwagenabteil etwas gestohlen, besteht Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den Diebstahl sofort dem Kapitän, dem Zugpersonal, der Reederei oder der Bahngesellschaft meldet und dies gegenüber dem Versicherer nachweisen kann. Wertsachen sind bis auf Bargeld nicht mitversichert. Die Entschädigung ist auf höchstens 125,00 € pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr beschränkt.
Häufige Fragen
Ist ein Diebstahl aus einer Schiffskabine oder einem Schlafwagenabteil mitversichert?
Ja, der Diebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen ist mitversichert.
Wem muss ich einen solchen Diebstahl melden?
Der Diebstahl ist unverzüglich dem Kapitän bzw. dem Zugpersonal oder der Reederei bzw. der Bahngesellschaft anzuzeigen. Zudem ist dem Versicherer ein Nachweis darüber zu erbringen.
Sind Wertsachen bei einem Diebstahl aus der Kabine versichert?
Nein, Wertsachen sind nicht versichert. Ausgenommen davon ist lediglich Bargeld.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2025