Bei der Hausratversicherung der Uelzener ist der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen samt Zubehör mitversichert, wobei die Entschädigung je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt ist. Lose verbundene oder dem Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie gemeinsam mit den Geräten entwendet wurden, und der Diebstahl muss unverzüglich der Polizei angezeigt werden.
Der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen sowie deren Zubehör ist mitversichert.
Lose mit dem Krankenfahrstuhl oder dem Kinderwagen verbundene Sachen oder Sachen, die regelmäßig deren Gebrauch dienen, werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind. Die Nachweispflicht trägt der Versicherungsnehmer.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Krankenfahrstuhl oder ein Kinderwagen mit Zubehör durch einfachen Diebstahl entwendet, ist dies mitversichert. Zusätzliche Gegenstände, die lose damit verbunden sind oder regelmäßig dazu genutzt werden, ersetzt der Versicherer nur, wenn sie gemeinsam mit dem Gerät gestohlen wurden; den Nachweis muss der Versicherungsnehmer erbringen. Der Diebstahl ist unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer nachzuweisen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Häufige Fragen
Ist gestohlenes Zubehör von Krankenfahrstuhl oder Kinderwagen mitversichert?
Der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen sowie deren Zubehör ist mitversichert.
Werden auch lose verbundene oder zum Gebrauch dienende Sachen ersetzt?
Ja, aber nur, wenn sie zusammen mit dem Krankenfahrstuhl oder Kinderwagen entwendet wurden. Die Nachweispflicht liegt beim Versicherungsnehmer.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis darüber erbringen.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2025