Bei der Hausratversicherung der Uelzener ist der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Sportgeräten, Gartenmöbeln und Gartengeräten mitversichert, sofern diese in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder auf dem umfriedeten Grundstück der Wohnung standen. Der Versicherungsnehmer muss Kaufbelege beschaffen und den Diebstahl der Polizei anzeigen. Fahrräder sind ausgeschlossen, die Entschädigung ist auf 250,00 € je Versicherungsfall und Jahr begrenzt.
Abweichend von den sonst geltenden Regelungen ist der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Sportgeräten, Gartenmöbeln und Gartengeräten mitversichert. Voraussetzung ist, dass diese Gegenstände zum Zeitpunkt des Diebstahls nachweislich
- in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch im Treppenhaus) abgestellt waren oder
- sich außerhalb des Versicherungsortes befanden, jedoch auf dem umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke sowie Kaufbelege oder sonstige Nachweise zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, kann er eine Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweist.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Für Fahrräder besteht kein Versicherungsschutz.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr auf 250,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden Wäsche, Sportgeräte, Gartenmöbel oder Gartengeräte gestohlen, obwohl sie nur abgestellt und nicht besonders gesichert waren, greift der Schutz unter bestimmten Bedingungen. Die Sachen müssen in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder auf dem umfriedeten Grundstück der Wohnung gestanden haben. Wichtig sind Kaufbelege und eine Anzeige bei der Polizei. Fahrräder sind ausgenommen, und die Erstattung ist auf 250,00 € pro Fall und Jahr begrenzt.
Häufige Fragen
Wann ist der einfache Diebstahl von Gartenmöbeln oder Sportgeräten mitversichert?
Er ist mitversichert, wenn die Gegenstände zum Zeitpunkt des Diebstahls nachweislich in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch im Treppenhaus) abgestellt waren oder sich außerhalb des Versicherungsortes, aber auf dem umfriedeten Grundstück der versicherten Wohnung befanden.
Welche Nachweise muss der Versicherungsnehmer erbringen?
Er muss Unterlagen über Hersteller und Marke sowie Kaufbelege oder sonstige Nachweise beschaffen und aufbewahren. Fehlen diese, kann er nur dann eine Entschädigung verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweist. Zudem muss der Diebstahl unverzüglich der Polizei angezeigt und dem Versicherer nachgewiesen werden.
Sind Fahrräder in dieser Diebstahlregelung mitversichert?
Nein, für Fahrräder besteht kein Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr auf 250,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2025