Wenn in der Hausratversicherung der Uelzener Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austritt und versicherte Sachen zerstört oder beschädigt, leistet der Versicherer Entschädigung. Auch Verpuffungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, während Schäden durch dauernde Einwirkung ausgeschlossen bleiben.
Abweichend von der Regelung zu den versicherten Gefahren leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein Schaden durch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Eine Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Ersetzt oder repariert werden versicherte Sachen, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen auf dem Grundstück austritt und direkt auf die Sachen einwirkt. Auch Schäden durch eine Verpuffung – also die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung – sind abgedeckt. Schäden, die durch dauernde Einwirkung entstehen, sind dagegen nicht versichert. Die Entschädigung gilt bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Wann liegt ein versicherter Rauch- oder Rußschaden vor?
Ein Schaden ist versichert, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Sind auch Verpuffungsschäden mitversichert?
Ja, Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Eine Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Werden auch Schäden durch dauernde Einwirkung von Rauch oder Ruß ersetzt?
Nein, Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Bis zu welcher Höhe werden Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden ersetzt?
Diese Schäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2025