Bei der Hausratversicherung der Uelzener ist der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Sportgeräten, Gartenmöbeln und Gartengeräten bis 500,00 € je Versicherungsfall und Jahr mitversichert, sofern die Sachen in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder auf dem umfriedeten Grundstück der Wohnung standen. Voraussetzung sind Nachweise zum Gegenstand und eine unverzügliche Anzeige des Diebstahls bei der Polizei; Fahrräder sind vom Schutz ausgenommen.
Abweichend von den allgemeinen Regelungen ist der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Sportgeräten, Gartenmöbeln und Gartengeräten mitversichert. Voraussetzung ist, dass diese Sachen zum Zeitpunkt des Diebstahls nachweislich
- in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch im Treppenhaus) abgestellt waren oder
- sich außerhalb des Versicherungsortes befanden, jedoch auf dem umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Der Versicherungsnehmer muss Unterlagen über den Hersteller, die Marke sowie Kaufbelege oder sonstige Nachweise beschaffen und aufbewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, kann er eine Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweist.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis darüber zu erbringen.
Für Fahrräder besteht kein Versicherungsschutz.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden Wäsche auf der Leine, Sportgeräte, Gartenmöbel oder Gartengeräte gestohlen, ist auch der einfache Diebstahl abgedeckt, wenn die Sachen in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder auf dem eingefriedeten Grundstück der Wohnung standen. Man sollte Belege wie Kaufnachweise, Hersteller- und Markenangaben aufbewahren und den Diebstahl sofort bei der Polizei melden. Fahrräder sind ausgenommen, und die Entschädigung ist auf 500,00 € pro Versicherungsfall und Jahr begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände sind beim einfachen Diebstahl abgesichert?
Mitversichert sind Wäsche auf der Leine, Sportgeräte, Gartenmöbel und Gartengeräte, wenn sie in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren oder sich auf dem umfriedeten Grundstück der versicherten Wohnung befanden.
Sind gestohlene Fahrräder über diese Regelung mitversichert?
Nein, für Fahrräder besteht kein Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 500,00 € begrenzt.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun, um Ansprüche zu wahren?
Der Diebstahl ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer ist ein Nachweis darüber zu erbringen. Außerdem sollten Unterlagen zu Hersteller, Marke und Kaufbelege aufbewahrt werden; fehlen diese, ist eine Entschädigung nur möglich, wenn die Merkmale anderweitig nachgewiesen werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025